Praxis für Psychotherapie
Kognitive Verhaltenstherapie

Bergisch Gladbach

Kosten und Organisatorisches

Kosten

Eine ambulante Psychotherapie, für deren Kosten Sie eine Versicherungsleistung in Anspruch nehmen möchten, ist immer eine genehmi­gungs­pflichtige Leistung. Dies bedeutet, dass vor Behandlungsbeginn einige Formalitäten zu beachten sind.

Diese sind bei den gesetzlichen Krankenkassen und den Beihilfestellen jeweils einheitlich festgelegt (s.u.). Wenn Sie privat versichert sind, informieren Sie sich bitte in Ihrem eigenen Interesse vor Aufnahme einer Psychotherapie bei Ihrem Versiche­rungs­unternehmen darüber, in welchem Umfang die Kosten für psychotherapeutische Sitzungen tariflich abgedeckt sind und welche Formalitäten vor der Behandlung zu beachten sind.

  • Gesetzlich Versicherte:
    Vor der Antragstellung bei Ihrer Krankenkasse finden seit dem 1. April 2017 (neue gesetzliche Regelung ab 01.04.2017) nur noch 2 bis maximal 4 probatorische Sitzungen statt, die über Ihre Krankenkassenkarte abgerechnet werden. Diese Sitzungen dienen der Problemexploration, der Diagnose- und Indikationsstellung sowie dem gegenseitigen Kennenlernen. Im Verlauf der Probatorik wird gemeinsam entschieden, ob ein Antrag für eine psychotherapeutische Behandlung bei der Krankenkasse gestellt wird oder evtl. auch nicht. Seit dem 01.04.2017 umfasst eine Kurzzeittherapie im 1. Genehmigungsschritt nur noch 12 Sitzungen à 50 Minunten. Muss die Behandlung danach fortgesetzt werden, ist eine erneute Beantragung weiterer Sitzungen notwendig und möglich.
  • Beihilfeberechtige und Privatversicherte:
    Das Vorgehen bei Beihilfeberechtigen ähnelt im Wesentlichen dem beschriebenen Verfahren der Gesetzlichen Krankenkassen. Jedoch sind weiterhin 5 probatorische Sitzungen möglich, danach Antragstellung auf Genehmigung der Psychotherapie (in der Regel im Umfang von 45 Sitzungen). Für das Genehmigungsverfahren müssen Sie vorab die notwendigen Antragsunterlagen bei Ihrer Beihilfestelle anfordern und diese mit in die Praxis bringen.
    Private Krankenversicherungen übernehmen (in Abhängigkeit vom jeweils abschlossenen Tarif) ebenfalls die Kosten für eine ambulante psychotherapeutische Behandlung, sofern diese von einem approbierten Psychotherapeuten oder einem Facharzt durchgeführt wird. Die von mir erbrachten Leistungen werden gemäß der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) abgerechnet.
  • Selbstzahler:
    Selbstverständlich hat jeder Klient die Möglichkeit, die Behandlungskosten selbst zu tragen. Gründe hierfür können sehr unterschiedlich sein. Oftmals bestehen - leider nicht ganz unberechtigt - Sorgen, dass eine durchgeführte Psychotherapie später einen Wechsel in eine private Krankenversicherung oder z.B. eine Verbeamtung erschweren könnte. Die Kosten bei Selbstzahlern richten sich ebenfalls nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).
  • Bei Coaching und Beratungsdienstleistungen wird eine individuelle Honorar­verein­barung mit Ihnen getroffen. Die Kosten sind von Ihnen selbst zu tragen.

Praxisorganisation

Ich führe meine Praxis als reine Bestellpraxis mit individuell vereinbarten Terminen, die in aller Regel 50 Minuten umfassen. Um Störungen während der laufenden Gespräche nach Möglichkeit zu vermeiden, bitte ich Sie, nur wenige Minuten vor Ihrem vereinbarten Termin in die Praxis zu kommen.